Denkmal II

 

Denkmal und Finanzen

 

 

 

ACHTUNG: Wenn sich eine Finanzierung nicht ohne Förderung oder Denkmalabschreibung rechnet, lasst dringend die Hände davon. Freut Euch, wenn etwas kommt aber rechnet nicht fest damit.

 

 

 

Förderungen muss man anfragen/beantragen. Das heißt noch lange nicht, dass man sie auch bekommt. Will man mit dem Bau irgendwann fertig werden, sollte man nicht auf diese Karte setzen. Außerdem sind die Töpfe nicht üppig gefüllt.

 

 

 

Abschreibungen (AfA) hier gibt es gleich mehrere Problem

 

 

 

An aller erster Stelle steht die blinde Gier und die extreme Lust der meisten Menschen dem Fiskus eine Schnippchen zu schlagen. Wie oft hörte ich den Spruch (auch bei Menschen die es besser wissen müssten) „.... da kann ich tüchtig Steuern sparen“.

 

 

 

Besonders aufpassen solltet Ihr beim Erwerb eine Denkmalimmobilie, die von einem Bauträger saniert wurde. Er wirbt mit dem Faktor Denkmal-AfA, den er zuvor in den Kaufpreis eingebettet hat. Er bekommt auf diese Weise die Denkmal-AfA vom Käufer sofort. Hingegen muss sich der Käufer dies über viele Jahre beim Finanzamt zurückholen. Zuvor bedarf es auch des Anerkennungsbescheids der Denkmalbehörde. Darauf gehe ich hier ein:

 

 

 

* Bevor man in den Genuss der Denkmal-Afa kommt, muss man sich die denkmalrelevanten Kosten vom zuständigen Denkmalamt nach Fertigstellung der Sanierung bestätigen lassen. Die Mitarbeiter der Behörde schauen sich alle Rechnungen an und entscheiden, welche Kosten notwendig waren um das Denkmal in seinen gewünschten Zustand zu versetzen. Im Klartext kann das heißen: Sprossenfenster ja / Dachflächenfenster nein / Schieferdach ja / Fußbodenheizung nein. Ihr seht, man sollte sich niemals der Hoffnung hingeben, dass alle Sanierungskosten der Denkmal-AfA unterliegen könnten. Erst wenn Ihr den Bescheid in den Händen haltet könnt Ihr auf das Wohlwollen des Finanzamtes hoffen. Und nun kommt der Hammer: In Dresden dauerte das 3,5 Jahre !!!! Das ist nicht der Unwillen, sondern die Unterbesetzung der Behörde

 

 

 

* Abschreibung bedeutet, dass man sein zu versteuerndes Einkommen um einen gewissen Betrag (AfA) reduzieren darf. D.h. das zu versteuernde Einkommen reduziert sich und damit die Bemessungsgrundlage für die Steuerprogression. Viele Leute denken, dass man die Denkmal-AfA direkt von der Steuerschuld abziehen darf und das ist falsch.

 

 

 

 

 

Beispiel

 

 

 

Ich bin kein Steuerberater. Ich möchte nur Augen öffnen. Eine qualifizierte Beratung erhaltet Ihr beim Steuerberater, der alle Faktoren im Blick hat. Was ich hier als Beispiel nenne ist nur sehr grob. Alle Zahlen / Prozentsätze etc. sind fiktiv:

 

 

 

*Das zu versteuernde Einkommen eines Angestellten beträgt pro Jahr 50.000,-

 

*Nach 3,5 Jahren des Wartens kommt der Denkmal-AfA- Bescheid, dass 100.000,- der Sanierungskosten anerkannt wurden.

 

*Nun reduziert sich sein zu versteuerndes Einkommen für die kommenden 10 Jahre um 9.000,- (9% von 100.000,- siehe Gesetz) auf 41.000,- .

 

*D.h. er zahlt statt 13.200,- nur 9.600 Steuern pro Jahr.

 

*Das ist eine Steuerersparnis nach 10 Jahren von insg. 36.000,-

 

 

 

OK 36.000,- ist nicht wenig, aber es hat 10 Jahre + Bearbeitungszeitraum + Sanierungszeitraum gedauert. Nehmt das Geld, legt es auf die hohe Kante für Instandhaltungsarbeiten, aber macht davon nicht Eure Kaufentscheidung anhängig.

 

 

 

Wer ein Denkmal erwirbt, sollte dies mit Herzen und Kopf tun, aber nicht um dem Finanzminister eins auszuwischen.